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handschellenforum.de Das Forum rund um Handschellen
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msm
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 79 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: So März 04, 2007 4:01 pm Titel: Abgrenzung Handschellen - Fußschellen |
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Hallo,
wann wird eine Schelle eigentlich zur Handschelle bzw. zur Fußschelle?
Sicher haben Fußschellen in der Regel einen größeren Durchmesser und eine längere Kette, aber der Übergang ist ja fließend. Gibt es da eine Definition?
Habe schon gegoogelt, aber da stößt man dann auf sowas:
"Glocken und kleinere Handschellen waren schon früh Sinnbild kirchlicher Würde und Festlichkeit und haben im Gottesdienst zunehmend Anwendung gefunden."
Verwirrt, msm |
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Andy58
Anmeldungsdatum: 23.07.2006 Beiträge: 3626 Wohnort: München
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Verfasst am: So März 04, 2007 4:17 pm Titel: |
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Hallo,
Hand-Schellen habe ich bisher noch nicht in der Kirche gesehen, vor allem nicht *um* Handgelenke. Oder sind damit die Glöckchen gemeint, mit denen die Meßdiener vor der Wandlung noch einmal klingeln? _________________ Gruß
Andy
Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur |
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Verfasst am: So März 04, 2007 4:28 pm Titel: Re: Abgrenzung Handschellen - Fußschellen |
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Hi,
msm hat folgendes geschrieben: | wann wird eine Schelle eigentlich zur Handschelle bzw. zur Fußschelle?
... Gibt es da eine Definition? |
Na ich glaube nicht, von wem sollte die kommen? Dem Deutschen Institut fuer Normung? Ich denke eine phänotypische Definition gibt es da nicht, "ab Durchmesser so und so ist es Fussschelle". Primaere Unterscheidung duerfte die Anwendungsintention des Herstellers sein, und eben die Frage, ob sie im "offiziellen" Einsatz als Fussschellen benutzt werden.
Heisst: DDR-Model 1-3 sind - auch wenn sie ueber manche Fuesse passen, ganz sicher Handschellen. Ebenso die Big-Brutus Modelle von Hiatts, die technisch Fussschellen sind, aber mit der Handschellenkette(*), werden ausserhalb von "perversen" Kreisen sicher kaum an Fuessen benutzt, auch wenn es denkbar waere. Umgekehrt sind die langkettigen Versionen davon klar Fussschellen, obwohl man sie wohl auch als "long chain Big Brutus" Handschellen verwenden koennte. Die "oversized leg irons" die einige fuer Stiefel und so (und "ueber Gips" ) anbieten, sind dann final klar Fussschellen - so grosse Haende gibt's gar nicht.
Bleibt die Frage: wofuer interessiert Dich das? Um zu klaeren wie viele Hand, und wie viele Fussschellen Deine Sammlung enthaelt?
Unimuc |
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msm
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 79 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: So März 04, 2007 4:54 pm Titel: Re: Abgrenzung Handschellen - Fußschellen |
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unimuc hat folgendes geschrieben: | msm hat folgendes geschrieben: | wann wird eine Schelle eigentlich zur Handschelle bzw. zur Fußschelle?
... Gibt es da eine Definition? |
Na ich glaube nicht, von wem sollte die kommen? Dem Deutschen Institut fuer Normung?
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Na ja, wenigstens die EU normt doch eigentlich alles (Stichwort Eurobanane ).
Aber es wird wohl einfach so sein, dass der Hersteller eine Vorstellung für den Verwendungszweck hat.
Zitat: | Bleibt die Frage: wofuer interessiert Dich das? |
Einfach Neugier Wunderte mich, wieso Sammlungen/Onlineshopkataloge immer so klar unterteilt sind. |
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Verfasst am: So März 04, 2007 5:01 pm Titel: |
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Hi,
oops, da wollte ich ja noch ne Fussnote anbringen, zum Thema Hiatts, ganz vergessen:
(*) wobei es ja die Behauptung gibt, dass die Big Brutus vor allem dazu da sind, diese Fussschellen leichter exportieren zu koennen, und dann wird im Zielland eine lange Kette dran gemacht (z.B. in den USA, weiss jemand nun definitiv, ob HT die selber fertigt, oder sich Big Brutus aus England kommen laesst?) und es als Fussschelle verkauft.
Von daher koennte man annehmen, dass es eine Regelung geben muss, um zu erfassen, was vom Exportverbot betroffen ist und was nicht. Aber ich denke, das wird im Zweifel einfach im Einzelfall entschieden, primaer geht es danach, als was der Hersteller es verkauft. Erst bei grobem "Gestaltungsmisbrauch" kann ich mir vorstellen, dass da dann jemand anklopft - evtl. ist das ja auch der Grund fuer die Modifikation der Streetcuffs. Heisst: exportiert man etwas, das als Fusschelle verkauft wird, hat man Aerger. Exportiert man etwas, das nicht als Fusschelle verkauft wird, bekommt evtl. der Hersteller Aerger, und man einen Hinweis das doch sein zu lassen
Unimuc |
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msm
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 79 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: So März 04, 2007 5:34 pm Titel: |
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unimuc hat folgendes geschrieben: | Von daher koennte man annehmen, dass es eine Regelung geben muss, um zu erfassen, was vom Exportverbot betroffen ist und was nicht. |
Exportverbot - gutes Stichwort (und es musste doch von der EU was dazu geben ):
Aus "Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES Nr. 52002PC0770:"
"Fußeisen, Fußketten und Fesseln, besonders konstruiert zur Fesselung von Menschen, ausgenommen Handschellen, deren Gesamtabmessung einschließlich Kette vom Außenrand einer Fessel zum Außenrand der anderen Fessel in geschlossenem Zustand 240 mm nicht überschreitet."
Ist es jetzt Zufall, dass die Clejuso Nr. 12 exakt 240mm lang ist? |
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Andy58
Anmeldungsdatum: 23.07.2006 Beiträge: 3626 Wohnort: München
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Verfasst am: So März 04, 2007 5:47 pm Titel: |
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Hallo,
dann habe ich ja doch mehr Fußschellen, als ursprünglich gedacht
Hiatts1960: 260mm
DDR Modell 1: 258mm
alte Clejuso 12D: 272mm
Bean Cobb: 256mm
Bean Prison: genau 240mm (!)
Wobei die Bean Cobb wahrscheinlich beim besten Willen um kein einziges Fußgelenk passen würde. Meine Andy HS104 hat ein Maximalmaß von 235mm - Glück gehabt... _________________ Gruß
Andy
Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur |
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Enris
Anmeldungsdatum: 31.08.2004 Beiträge: 6413 Wohnort: SWP
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Verfasst am: So März 04, 2007 6:00 pm Titel: Re: Abgrenzung Handschellen - Fußschellen |
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Hallo auch,
msm hat folgendes geschrieben: | Wunderte mich, wieso Sammlungen/Onlineshopkataloge immer so klar unterteilt sind. |
Klar unterteilt ? Bei vielen Teilen ist es nicht klar, nehmen wir z.B. die American Handcuff N-200 (vgl. dort die Links zu S&W 110, von dort zu Peerless 5030 usw.). Dem Modellnamen nach eine Handschelle, der Technik nach eine Fußschelle mit kürzerer Kette. Aber: In einer Transportkombi war's mit ebenso kurzer Kette eine Fußschelle .
EU-Verordnung hat folgendes geschrieben: | "Fußeisen, Fußketten und Fesseln, besonders konstruiert zur Fesselung von Menschen, ausgenommen Handschellen, deren Gesamtabmessung einschließlich Kette vom Außenrand einer Fessel zum Außenrand der anderen Fessel in geschlossenem Zustand 240 mm nicht überschreitet." |
Typisch. Es gibt keine EU-Verordnung, deren Präambel kürzer wäre als die Zehn Gebote . Normierung ist immer auch Fixierung, nicht selten Kruzifixierung . 240 mm ist kein hilfreiches Maß:
Clejuso No. 13 ist größer (wohl auch die 15 und die 100er).
DDR HS ist größer.
Hagge (Deutsche Polizei) trifft's genau .
Also dürften die größeren wohl als Handschellen bezeichnet werden, jedoch nicht exportiert werden, oder wie ?
Viel Vergnügen
Enris |
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msm
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 79 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: So März 04, 2007 6:21 pm Titel: Re: Abgrenzung Handschellen - Fußschellen |
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Enris hat folgendes geschrieben: | msm hat folgendes geschrieben: | Wunderte mich, wieso Sammlungen/Onlineshopkataloge immer so klar unterteilt sind. |
Klar unterteilt ? Bei vielen Teilen ist es nicht klar, nehmen wir z.B. die American Handcuff N-200 |
Na gut, du hast sie als Fußschelle einsortiert, obwohl der Hersteller sie als Handschelle bezeichnet.
EU-Verordnung hat folgendes geschrieben: | "Fußeisen, Fußketten und Fesseln..." |
Ich wehre mich entschieden dagegen, als EU-Verordnung bezeichnet zu werden
Dieser Thread lenkt mich wunderbar vom Bügeln ab .
Werde mich wohl mal an den Bügeltisch fesseln müssen, sonst werd' ich heute nicht mehr fertig.
Und tschüß! |
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Verfasst am: So März 04, 2007 7:03 pm Titel: Re: Abgrenzung Handschellen - Fußschellen |
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Hi,
Enris hat folgendes geschrieben: | Also dürften die größeren wohl als Handschellen bezeichnet werden, jedoch nicht exportiert werden, oder wie ? |
Nein, wenn man die Regelung so liest, sind Handschellen generell ausgenommen, egal wie lang. Aber alles andere das "besonders konstruiert zur Fesselung von Menschen" ist, und die Laenge ueberschreitet, ist erfasst. Fahrradschloesser also nicht...
Unimuc |
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Klaus
Anmeldungsdatum: 30.06.2004 Beiträge: 968 Wohnort: alte Vulkanschlote in der Nähe
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Verfasst am: Mo März 05, 2007 7:23 pm Titel: |
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Hallo,
Unpraezise Formulierung, jedenfalls in der deutschen Sprache.
Von den Bedingungen "Handschellen" und "nicht groesser als 240mm",
muessen da jetzt beide gelten, um erlaubt zu sein, oder reicht eine aus?
Mit mathematischer Logik braeuchte es beides, denn eine Handschelle
als solche durch den Namen zu definieren "du bist jetzt eine Handschelle",
kann doch zu Uneinheitlichkeiten fuehren.
Wenn mit Außenrand das Maß ueber alles gemeint ist, halte ich das nicht
richtig fuer zielfuehrend. Ich koennte mir vorstellen, dass dieser Vorschlag
dann auch so umgesetzt worden ist - oder kommt das erst noch?
Jedenfalls besteht ja schon ein Exportverbot fuer Fussschellen, und damit
ist eigentlich auch klar, dass eine Regelung dafuer existieren muss.
Dass die nicht notwendigerweise sinnig ist, steht auf einem anderen Blatt,
ich meine jetzt nicht unorthopaedisch enge Handgelenksnaehe hinter dem Bauch,
sondern z.B. die Chubb Detainer Toilettenschellen mit zwei Metern Zwischenkette.
Gruss
Klaus |
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United
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 658 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: Mo März 05, 2007 7:36 pm Titel: Re: Abgrenzung Handschellen - Fußschellen |
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msm hat folgendes geschrieben: | wann wird eine Schelle eigentlich zur Handschelle bzw. zur Fußschelle? |
Einer sehr interessante Frage von dir, Respekt! |
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msm
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 79 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: Mo März 05, 2007 11:28 pm Titel: |
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Klaus hat folgendes geschrieben: | Unpraezise Formulierung, jedenfalls in der deutschen Sprache.
Von den Bedingungen "Handschellen" und "nicht groesser als 240mm",
muessen da jetzt beide gelten, um erlaubt zu sein, oder reicht eine aus?
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Auf Englisch klingt es, als müsste beides gelten, um von der Regel ausgenommen zu werden: "Leg-irons, gang-chains and shackles, designed for restraining human beings, except handcuffs for which the overall dimension including chain, measured from the outer edge of one cuff to the outer edge of the other cuff, does not exceed 240 mm when locked"
Klaus hat folgendes geschrieben: |
Wenn mit Außenrand das Maß ueber alles gemeint ist, halte ich das nicht
richtig fuer zielfuehrend. Ich koennte mir vorstellen, dass dieser Vorschlag
dann auch so umgesetzt worden ist - oder kommt das erst noch?
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Ich finde nur den Vorschlag. Finde die Abgrenzung ausgerechnet über die Länge aber auch etwas abwegig |
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Klaus
Anmeldungsdatum: 30.06.2004 Beiträge: 968 Wohnort: alte Vulkanschlote in der Nähe
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Verfasst am: Di März 06, 2007 12:09 am Titel: |
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msm hat folgendes geschrieben: | Auf Englisch klingt es, als müsste beides gelten, um von der Regel ausgenommen zu werden |
Schludrige Uebersetzung. Aber das Gehalt dieser multilingualen Leutchen ist ja nicht weit vom Hungerlohn entfernt, bei Arbeit im Akkord bleibt gern mal Qualitaet auf der Strecke.
Zum Sinn (Nebenfrage: geht es hier nach wie vor "nur" um Exportverbot und nicht um ein anstehendes Verbot innerhalb der EU? Atame hatte sowas neulich angedeutet) muss man halt sich die absichtlich zu enge Anwendung von Fussfesseln in einigen Laendern des nicht-europaeischen Auslandes in Erinnerung rufen und die Thematisierung desselben durch Amnesty International.
"Leg-irons" das war und ist die Zielrichtung, aber dicke Maennerarme und duenne Damenbeine sind in der gleichen Groessenklasse.
"gang-chains" ist ja schoen (zielt das ueber den Grossen Teich?), aber Handschellen plus Kette ergibt auch schon sowas.
"shackles" also Schellen generisch
"designed for restraining human beings" dann bieten wir halt das im Zoohandel fuer Pferde oder Affen an, oder eine praktische wiederverwendbare Regenabflussrohrrinnenbefestigung oder Kabelaufhaengung oder...
Mit der 240mm-Regelung muss es halt inzwischen unbequemer sein als
das eine ergonomischere Haltung im Hinblick auf etwas steifere Schultern gestattete.
Zitat: | Finde die Abgrenzung ausgerechnet über die Länge aber auch etwas abwegig |
Ueber den Schelleninnenumfang geht halt nicht, weil sonst die Handschellen nicht passen wuerden, ausgerechnet bei den schweren Jungs.
Und die Sinnfrage ist ja auch schon gestellt worden. Es bleibt wirklich nur die symbolische Wirkung einer gesetzlichen Verbotsregelung, die Fertigung kann inzwischen ueberall aufgezogen werden.
Gruss Klaus
P.S. wer baut denn Schellen aus implantationsgeeignetem Edelstahl? |
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handschellenchris
Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 948
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Verfasst am: Di März 06, 2007 11:58 pm Titel: |
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Die Diskussion ist nicht uninteressant, doch auch nicht wirklich lösbar in der hier gestellten Allgemeinheit aus meiner Sicht.
Gesetzlich gesehen haben wir hier schon festgestellt, dass dies nicht sinnvoll klärbar ist.
Praktisch gesehen hängt es vielleicht vom "Opfer" ab. Habe Damen gefesselt, wo die Clejuso 13 klar eine Fußfessel war, da ich sie ihr über die Füsse angelegt habe.
Nun könnte man sagen, dass alles, was irgendwer über seinen Fuß bekommt ist eine Fußfessel. Doch dies kann es schon gar nicht sein, denn dann sind alle Handschellen Fußschellen, wie unzählige Fotos belegen.
Daher wird es wohl eine Mischung aus Entwicklungsziel (offizelles und inoffizelles) und Regelanwendung sein.
P.S.: Was ist eine 600? Fußschelle oder Halsschelle? |
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