Elba - Portoferraio, Ligurien, Elba, Toscana

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Zollbestimmungen

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Schweizer und andere Nicht-EU-Bürger: 200 Zigaretten, 1 l Spirituosen, 2 l Wein, sonstige Waren im Wert von bis zu 200 CHF. EU-Bürger können für den persönlichen Bedarf folgende Höchstmengen ein- und ausführen: 800 Zigaretten oder 200 Zigarren, 10 l Spirituosen, 90 l Wein.

Einreisebestimmungen für Elba - Portoferraio

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Unverändert gültig seit 21. Januar 2003

Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Italien einreisen.

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Einzige Ausnahme: Die Fluggesellschaft Ryanair, die von Irland aus operiert, verlangt auf allen Flügen für Passagiere jeden Alters Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 10 Jahren. Auch eine Eintragung im Pass der Eltern genügt nicht.

Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR). Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.

Reisepaß/Visum

Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein/1 Nein Nein
Österreich Nein/1 Nein Nein
Schweiz Nein/1 Nein Nein
Andere EU-Länder Nein/1 Nein Nein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.


Anmerkung: (a) Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. (b) Die folgenden Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. [1] Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigem Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Kroatien, Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino und Slowenien.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel (mit einem von israelischen Behörden ausgestellten Reisepaß ist allerdings ein Visum erforderlich), Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Senegal, Somalia und Sri Lanka, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen.

Visaarten: Transitvisum und Einreisevisum (Touristen- oder Geschäftsvisum).

Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: Maximal 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung an. Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).

Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen: (a) Reisepaß, muß noch mindestens 3 Monate gültig sein. (b) Aufenthaltsgenehmigung (für Staatsbürger anderer Länder mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz). (c) Antrag. (d) Rück-/Weiterreiseticket. (e) 1 Paßfoto. (f) Krankenversicherungsnachweis. (g) Ggf. Heiratsurkunde, die Ehe mit EU-Staatsangehörigem nachweist. (h) Lohnbescheinigung/Kontoauszug. Geschäftsvisum: (i) Schreiben des Sponsors oder Geschäftspartners in Italien und Referenz des Arbeitgebers. (j) Studienvisum: Schreiben der Schule, Fachhochschule oder Universität.

Bearbeitungszeit: Unterschiedlich. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Notrufnummern

Rettungsdienst, Erste Hilfe: Tel. 118, Polizei: Tel. 112 oder 113, Feuerwehr: Tel. 115.

Wichtige Adressen

Deutsche Botschaft

Adresse:
Via S. Martino della Battaglia 4
00185 Roma
Tel: 0039-06-492131
Fax: 0039-06-49213319
E-Mail: mail@deutschebotschaft-rom.it
Homepage: http://www.deutschebotschaft-rom.it

Österreichische Botschaft

Adresse:
Via Pergolesi 3
00198 Roma
Tel: 0039-06-8440141
Fax: 0039-06-8543286
E-Mail: rom-ob@bmaa.gv.at

Schweizer Botschaft

Adresse:
Via Barnaba Oriani 61
00197 Roma
Tel: 0039-06-809571
Fax: 0039-06-8088510
E-Mail: amsuisse@rom.rep.admin.ch
Homepage: http://www.eda.admin.ch/roma

ENIT

Adresse:
Friedrichstr. 187
10117 Berlin
Tel: 0049-30-2478397
Fax: 0049-30-2478399
E-Mail: Enit-berlin@t-online.de
Homepage: http://www.enit.it

ENIT

Adresse:
Kärntner Ring 4
1010 Wien
Tel: 0043-1-505163913
Fax: 0043-1-5050248
E-Mail: enit-wien@aon.at
Homepage: http://www.enit.it

ENIT

Adresse:
Uraniastraße 32
8001 Zürich
Tel: 0041-1-2117917
Fax: 0041-1-2113885
E-Mail: enit@bluewin.ch
Homepage: http://www.enit.it

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