Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Schmidts-Hunde (AGB)

 

1. Allgemeines

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Schmidts-Hunde gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen Schmidts-Hunde und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung (Anmeldung) gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Ihre persönlichen Daten werden von Schmidts-Hunde vertraulich behandelt und Dritten nicht weitergegeben. Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen/der Verträge ungültig werden, bleiben die übrigen Teile/Punkte unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Schmidts-Hunde ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen.

Der Vertrag zwischen Schmidts-Hunde und dem Auftraggeber ist abgeschlossen, wenn die Anmeldung für die jeweilige Leistung vom Auftraggeber vollständig durch Unterschrift bestätigt vorliegt.

Folgeaufträge auf der Basis dieser AGB können mündlich erteilt und müssen schriftlich bestätigt werden.

 

2. Haftungsausschluss/Bedingungen

Der Hundehalter bleibt auch während des Auftrages Eigentümer des Hundes gemäß § 833 BGB. Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund

  • · gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
  • · vollständig geimpft ist.
  • · ausreichend haftpflichtversichert ist und die Haftpflichtversicherung für alle durch den Hund entstandenen Schäden aufkommt.
  • · bei der Stadt versteuert ist.

Sollte es sich bei einem Hund um ein aggressives Tier handeln, ist dies ausdrücklich auf der Anmeldung zu vermerken.

Für Schäden (Personen- und Sachschäden), die der Hund während der Trainings anrichten könnte, haftet alleine der Eigentümer/Tierhalter. Bei Buchung erklärt sich der Auftraggeber mit der Unterschrift damit einverstanden, für Personen- und Sachschäden zu haften, die Ihr Hund während des Trainings anrichten könnte. Ebenfalls übernimmt Schmidts-Hunde keine Haftung für Schäden, die Ihr Hund während des Trainings erleiden könnte, ebenso weiterhin keine Haftung für eine evtl. Deckung von läufigen Hündinnen.

 

3. Auftragsannahme/Leistungen

Alle Aufträge werden erst nach schriftlicher Anmeldung bearbeitet. Sobald die Anmeldung zu den entsprechenden Trainingseinheiten vorliegt, erfolgt die Einteilung in die entsprechenden Kurse oder Einzelcoaching. Nach Einteilung erhält der Hundeführer die Bestätigung in schriftlicher Form (E-Mail ist hier ausreichend). Schmidts-Hunde behält sich das Recht vor, je nach Leistungsstand der Hunde/der Hundeführer neue Gruppen zu bilden. Ein Anspruch zur Teilnahme am Unterricht in einer bestimmten Gruppe besteht nicht.

Das Leistungspaket umfasst alle vereinbarten schriftlichen Aufträge. Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel (z. B. stabiles, reißfestes Halsband/Geschirr; stabile, reißfeste Führleine; Hundefutter, usw.) sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Hilfsmittel zu verwenden, die als Starkzwang (Krallenhalsband, Erziehungsgeschirr etc.) eingestuft werden – im Zweifelsfall entscheidet Schmidts-Hunde, ob von Hilfsmitteln wie z.B. Erziehungsgeschirr Gebrauch gemacht wird. Soweit vom Auftraggeber keine geeigneten Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, ist Schmidts-Hunde schon jetzt beauftragt, diese notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Auftragsgebers zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel/Futter usw. Schäden zu Lasten des Auftraggebers entstehen, wird von Schmidts-Hunde keinerlei Haftung übernommen.

 

4. Preise

Siehe aktuelle Preisliste!

 

5. Bezahlung

Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem Schmidts-Hunde über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen seitens des Auftraggebers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung seiner Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und Schmidts-Hunde kann für die noch ausstehenden und darauf folgenden Leistungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Belieferung der Leistung verlangen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

6. Kündigung / Stornierung durch den Auftraggeber

Termine für Beratungsgespräche, Einzeltrainingsstunden, sind spätestens 24 Stunden vor der jeweiligen Inanspruchnahme telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu stornieren. Wird diese Frist überschritten, behält sich Schmidts-Hunde das Recht vor, die Leistung trotzdem als erbracht in Rechnung zu stellen.

 

7. Vorzeitiger Abbruch / Ablehnung durch Schmidts-Hunde

Schmidts-Hunde behält sich das Recht vor, das Training vorzeitig abzubrechen, wenn z. B. der Hundeführer grob fahrlässig handelt oder über Starkzwang mit seinem Hund arbeitet. Eine Rückvergütung der Kursgebühren entfällt hier. Ebenso behält sich Schmidts-Hunde das Recht vor, einzelne Hunde für die Teilnahme am Training ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

8. Garantie

Da der jeweilige Hundeführer maßgeblich am Erfolg des Trainings beteiligt ist und es sich bei einem Hund um ein Lebewesen handelt, kann Schmidts-Hunde keine Garantie geben.

 

9. Veröffentlichung von Bildmaterial / Urheberrecht

Seminarunterlagen, die von Schmidts-Hunde ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ihrer Teilnahme an den Leistungen von Schmidts-Hunde stimmt der Auftraggeber automatisch der Veröffentlichung evtl. entstandenen Bildmaterials (Fotos, Videos etc.) zu, sofern Sie der Veröffentlichung nicht in schriftlicher Form widersprechen.

 

10. Rechtliches

Während des Trainings übernimmt Schmidts-Hunde keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden. Eine gültige Haftpflichtversicherung, die sämtliche Schäden abdeckt, wird als Voraussetzung für die Teilnahme des Hundes an den einzelnen Leistungen von Schmidts-Hunde angesehen!

Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung erklären Sie, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schmidts-Hunde gelesen haben und mit dem Inhalt einverstanden sind.

 

Der Gerichtsstand ist Lübeck.